BIOSKOP
Die Zeitschrift zur Beobachtung der Biowissenschaften

Nr. 15   (September 2001)
BIOSKOP-Schwerpunkt
"Im Netz der molekularen Vernunft"
Ob Angst, Depression, Schizophrenie, Autismus, Alkoholabhängigkeit, Suizidalität, Alzheimersche Erkrankung oder Lese-Rechtschreibstörung, – die "Ursachen" liegen, glaubt man einer stetig zunehmenden Zahl von WissenschaftlerInnen, jeweils und vornehmlich in den Genen. Plausibel machen sollen dies interdisziplinär angelegte Forschungsprojekte, an denen sich vor allem Humangenetiker, Hirnforscher und Psychiater beteiligen. Unfreiwillige Unterstützung kommt von den SteuerzahlerInnen, die Forschungen werden aus öffentlichen Haushalten großzügig gefördert.
BIOSKOP ist eingetaucht ins "Netz der molekularen Vernunft", das Ministerien, Universitäten und Forschungsgemeinschaft mit "Kompetenznetzwerken", Programmen und Projekten spinnen. Ergebnis der BIOSKOP-Recherche: Die Konstruktion molekulargenetischer Erklärungen für abweichendes Verhalten ist in Deutschland auf dem Vormarsch.
PatientInnenverdatung

Risiken und Nebenwirkungen des geplanten Arzneimittelpasses
Der Skandal um den Cholesterinsenker Lipobay hat schlagartig offenbart, dass bei Erforschung und Einsatz von Medikamenten  einiges im argen liegt: Die Mängel reichen von intransparenten klinischen Studien über das Verordnungsverhalten von ÄrztInnen bis zur Arzneimittelüberwachung. Die Reaktion der Politik zielt  vor allem auf die PatientInnen: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will noch in dieser Legislaturperiode einen maschinenlesbaren Medikamentenpass einführen, die Krankenkassen propagieren derweil das "elektronische Rezept". Und auch die Vision von der auf Chipkarte gespeicherten Krankengeschichte lebt wieder auf.
BIOSKOP beleuchtet Nebenwirkungen der Chipkarten für die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten. Und BIOSKOP benennt Hintergründe der Verdatungspläne: Spar-, Einnahme- und Kontrollinteressen von Politik, Pharmaindustrie und Krankenkassen.

Organtransplantation
Kommentar aus dem Bundesgesundheitsministerium
Das Transplantationsgesetz schließt so genannte "Überkreuz-Organspenden" aus, es sei denn, "Spender" und "Empfänger" stehen sich "in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe". Das faktische Verbot, das die Freiwilligkeit von "Organspenden" sichern und Handel mit Körperteilen verhindern soll, ist unter Druck geraten: Mindestens ein Transplanteur hat die Regelung bereits  umgangen. Und JuristInnen liefern  nun nachträglich Rückendeckung - mittels kreativer Kommentierung und Auslegung des Gesetzes. Als besonders einfallsreich erwiesen haben sich zwei leitende Mitarbeiter des Bundesministeriums für Gesundheit.
BIOSKOP zeigt auf, mit welchen argumentativen Kunstgriffen die Gesetzesaufweicher zu Werke gehen. Und BIOSKOP wundert sich, dass viele, die es angeht, einfach nur zuschauen: ÄrztInnen und PolitikerInnen genauso wie StaatsanwältInnen.

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* Gleichstellung – gleich oder kalt gestellt? Analyse des Entwurfs der Bundesregierung zum Gleichstellungsgesetz
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* Projekt "Stolpersteine" sucht Paten
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* Vor 60 Jahren: Einrichtung des ersten Vernichtungslagers in Chelmno (Polen)
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