Kaum praxistauglich:
Genetische Reihenuntersuchungen

Von Klaus-Peter Görlitzer
Der Plan: Genetische Reihenuntersuchungen bei Menschen ohne Anzeichen einer Erkrankung will das Bundesgesundheitsministerium künftig erlaubt sehen - wenn die gesuchte Erbanlage relevant sein soll für eine Krankheit, die behandelbar oder deren Ausbruch vermeidbar sei. Das aber ist in der Praxis schwer zu entscheiden.

Das Problem: Die Hannoveraner Humangenetiker Jörg Schmidtke und Manfred Stuhrmann-Spangenberg erläuterten es im Fachblatt Medizinische Genetik am Beispiel der Hämochromatose (Eisenspeicherkrankheit), eines der wenigen Leiden, für die es nach Diagnose per Gentest überhaupt ein Therapieangebot gibt. Nur bei jedem zwanzigsten reinerbigen Hämochromatose-Anlageträger sei irgendwann auch eine schwere Leberschädigung festgestellt worden. Die Patientenzahl hänge davon ab, wie man "Hämochromatose" überhaupt definiere. Bezeichne man auch solche Anlageträger als "krank", die zwar keine klinischen Symptome, aber überhöhte Eisenwerte aufwiesen, so gelte jeder zweite reinerbige Anlageträger als "Patient".

Das Risiko: Solche Einstufungen können zu falschen Therapieentscheidungen führen und Betroffene lebenslang verunsichern können, räumten die Humangenetiker ein: "In der Folge eines positiven Testergebnisses werden so manche Menschen, die auch ohne Prophylaxe gesund blieben, eine Aderlassbehandlung durchführen." 


© KLAUS-PETER GÖRLITZER, 2005
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aus:
Rheinische Post

2. Februar 2005



  


Genetische Diskriminierung verboten 
- aber nur im Prinzip
 
 

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